Deutsche Urlauber, die es ins Land der Weite zieht, können wieder leichteren Herzens in den Flieger steigen. Ab dem 1. August brauchen sie bei ihrer Rückkehr nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne zu gehen.
Wer vollständig geimpft oder genesen ist, darf bei Nachweis nun sogar ohne Test einreisen. Eine Absonderungspflicht besteht nicht.
Negativer Schnelltest
Ungeimpfte Rückkehrer müssen einen negativen Test vorlegen (Antigen-Schnelltest reicht) und für zehn Tage in Quarantäne gehen, kann sie jedoch nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden. Für Kinder unter zwölf Jahren gibt es keine Testpflicht. Ihre Quarantäne endet automatisch nach fünf Tagen.
Alle Namibia-Rückkehrer müssen eine Einreiseanmeldung einreichen, über eine eigens eingerichtete Website.
Auch Reisende ohne festen Wohnsitz in Deutschland dürfen aufatmen: Das seit 20. Juni geltende „Beförderungsverbot“ für Reisende aus einem Virus-Varianten-Gebiet entfällt. Damit können Namibia-Urlauber aus der Schweiz und anderen Ländern wieder über Frankfurt nach Hause reisen.
Gremium stuft Namibia zurück
Die Änderungen ergeben sich aus den neuen Einreisebestimmungen der Bundesregierung sowie der Neueinstufung Namibias durch das zuständige Gremium aus Gesundheits-, Innen- und Außenministerium. Dieses Gremium strich Namibia neben Südafrika und anderen Ländern Afrikas von der Liste der Virus-Varianten-Gebiete. Ab dem 1. August gilt Namibia nur noch als Hochrisiko-Gebiet.
Hintergrund: In Namibia dominiert dieselbe Virus-Variante, nämlich Delta, die auch in Deutschland vorherrscht. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) schützen die verimpften Vakzine in Deutschland bei vollständiger Impfung ähnlich gut gegen die Delta-Variante wie gegen das ursprüngliche Virus.
Kriterien bleiben vage
Für die Einstufung als Hochrisiko-Gebiet berücksichtigt das Gremium der drei Ministerien Kriterien wie Inzidenz, Testrate sowie Hospitalisierungs- und Todesrate. Sie sind jedoch nicht genau definiert.
Vor der Rückstufung war in deutschen Medien die Benachteiligung afrikanischer Länder kritisiert worden. Die renommierte überregionale Tageszeitung FAZ deckte zudem unter dem Titel „Erheiterungs-Bestimmungen“ eine schildbürgerliche Unstimmigkeit zwischen RKI und Bundesgesundheitsministerium auf.
Zum aktuellen Stand von Corona-Situation und Reisebestimmungen hier eine Liste an Links.